Skip to content

Brandt & Partner Vermögens­sicherung beim Erben

Schöpfen Sie Spielräume aus und behalten Sie verdientes Vermögen in der Familie oder Firma. 

Wir helfen Ihnen.

Die Standardmodelle für die gesetzliche Erbfolge lassen oft viel Potenzial ungenutzt. Eine Schlüsselstelle ist dann zuletzt die Erbschaftsteuererklärung. Schöpfen Sie Spielräume aus und behalten Sie verdientes Vermögen in der Familie oder Firma. Wir helfen Ihnen.

Erben und VOrsorgen

"Wir sichern Ihre Potenziale"

Seit der Neufassung des Erbschaft- und Schenkungssteuerechts im Jahr 1997 führen traditionelle Lösungsmuster des gesetzlichen Erbrechts oft dazu, dass viele mögliche Freiräume ungenutzt bleiben. Es geht also um Vermögen, dass mit neuen Ideen und Modellen in der Familie oder Firma gehalten werden könnte.

Erbrecht, Erbe, Testament, Pflichtteil oder Unternehmens­nachfolge?

Wir gestalten Testamente und Erbverträge, erarbeiten Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung im Erbfall. Dabei bietet auch die Übertragung zu Lebzeiten – vorweggenommene Erbfolge – lukrative Möglichkeiten. Wir machen bei Erbauseinandersetzungen Ihre Ansprüche geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilansprüche und Vermächtnisse. Gerne regeln und übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung.

Nichts übersehen, es lohnt sich auch bestehende Dokumente und Modelle noch einmal zu hinterfragen. Es ist schließlich Ihr Geld. Sprechen Sie uns doch einfach an.

Unser Wissen sichert Ihr Vermögen

Lassen Sie sich durch ein paar Beispiele zum Nachdenken bringen.

UNSERE ERFAHRUNG ist Ihr Vorteil

Unsere Leistungen

Wir betreuen Sie gerne in allen folgenden Punkten

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Erbrecht im Allgemeinen und der gesetzlichen Erbfolge
  • Vorsorge durch Patienten-/Betreuungsverfügungen, sowie Vollmachten
  • Vermögenssicherung durch steueroptimierte Erbschaft und Schenkung
  • Vermögenssicherung in der Unternehmensnachfolge
  • Testament- und Vertragsgestaltung, sowie deren Auslegung und Anfechtung
  • Pflichtteilrecht, Erbenhaftung und Erbausschlagung
  • Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbverfahrensrecht

Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite

RA Christian Brandt, Partner bei Dümpelmann. Brendel. Brandt

Als Spezialist für Erbrecht mit langjähriger Erfahrung berate und betreue ich Sie mit meinem Team, zu dem auch Steuerberater gehören.

Hemingway sagte: „Der beste Weg herauszufinden, ob man jemandem vertrauen kann, ist ihm zu vertrauen“.
Lassen Sie uns mit einem Gespräch beginnen.

Ich freue mich auf Sie.

Häufige Begriffe aus dem Thema Erbrecht

Ich möchte Ihnen kurz noch einige Stichworte erläutern, die Ihnen sicher öfter begegnen werden.

Vermögen

Zum Vermögen im Erbfall zählen alle Werte:

  • Immobilien: Häuser, Wohnungen, Grundstücke und andere Immobilienbesitz.
  • Finanzielle Mittel: Bankguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Anleihen und andere finanzielle Anlagen.
  • Sachwerte: Fahrzeuge, Kunstwerke, Schmuck, Möbel und andere persönliche Gegenstände.
  • Unternehmensbeteiligungen: Anteile an Unternehmen, Geschäftsvermögen und andere Beteiligungen.
  • Forderungen und Schulden: Offene Forderungen gegenüber Dritten sowie bestehende Verbindlichkeiten und Schulden.
  • Versicherungen und Rentenansprüche: Lebensversicherungen, Rentenansprüche und andere Versicherungsleistungen.
    Rechte und Patente: Geistiges Eigentum wie Patente, Urheberrechte und Markenrechte.

Testament

Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es sorgt für klare Verhältnisse und kann helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer wird auf das Vermögen erhoben, das nach dem Tod einer Person an die Erben übergeht. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad der Erben ab. Eine sorgfältige Nachlassplanung kann helfen, die Erbschaftsteuer zu reduzieren.

Erbschaftsteuererklärung

Zusammenfassung:
Die Erbschaftssteuererklärung ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens zur Festlegung der Erbschaftssteuer. Es handelt sich um eine Erklärung, die die Erben oder Begünstigten ausfüllen müssen, um das geerbte Vermögen und die entsprechenden Steuern offenzulegen.

Die Erbschaft­steuererklärung hat eine hohe empirische Relevanz, da sie die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer bildet und somit direkte Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Erben hat. Es ist wichtig, die Erklärung sorgfältig und korrekt auszufüllen, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Steuerfreibeträge

Steuerfreibeträge sind Beträge, bis zu denen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad, z.B. sind sie für Ehepartner und Kinder höher als für entferntere Verwandte. Eine optimale Nutzung der Freibeträge kann die Steuerlast erheblich reduzieren.

Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche sind gesetzliche Ansprüche bestimmter naher Verwandter auf einen Mindestanteil des Erbes, unabhängig vom Inhalt des Testaments. Diese Ansprüche sollen sicherstellen, dass nahe Angehörige nicht vollständig enterbt werden können. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil.

Schenkungsverträge

Schenkungsverträge sind rechtliche Dokumente, die die Bedingungen und Details einer Schenkung festhalten. Sie dienen dazu, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Schenkung rechtlich abzusichern. Ein gut ausgearbeiteter Schenkungsvertrag kann auch steuerliche Aspekte berücksichtigen.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und den Erben, der die Verteilung des Nachlasses regelt und bindend ist. Er bietet mehr Sicherheit als ein Testament, da er nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden kann. Erbverträge sind besonders in komplexen Familiensituationen sinnvoll.

Schenkungen zu Lebzeiten

Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen es, Vermögen bereits vor dem Tod des Schenkers zu übertragen und dabei Steuerfreibeträge zu nutzen. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Durch frühzeitige Schenkungen lässt sich die Erbschaftssteuerlast für die Erben minimieren.

Nießbrauchsrechte

Nießbrauchsrechte geben einer Person das Recht, die Erträge aus einem Vermögenswert zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Dies ist besonders bei Immobilien üblich, wo der Nießbraucher die Mieteinnahmen erhält, während der Eigentümer die Immobilie besitzt. Nießbrauchsrechte können steuerliche Vorteile bieten und die Nutzung des Vermögens sichern.

Kettenschenkung

Bei einer Kettenschenkung wird Vermögen in mehreren Schritten über verschiedene Personen hinweg übertragen, um mehrfach Steuerfreibeträge zu nutzen. Dies kann die Steuerlast erheblich senken, da jeder Beteiligte seinen Freibetrag in Anspruch nehmen kann. Wichtig ist, dass keine vertragliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht, um die Anerkennung durch das Finanzamt zu gewährleisten.

Ehegattenschaukel

Die Ehegattenschaukel ist ein Steuersparmodell, bei dem Ehepartner eine Immobilie untereinander verkaufen, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Der Käufer kann die Immobilie zu einem höheren Wert abschreiben, was die jährliche Steuerlast reduziert. Da keine Grunderwerbsteuer anfällt, können erhebliche Steuervorteile erzielt werden.

Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Anordnung im Testament, durch die der Erblasser einer bestimmten Person (dem Vermächtnisnehmer) einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne diese Person zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Herausgabe des vermachten Gegenstands oder Erfüllung der Leistung

Vermögensstruktur

Die Vermögensstruktur bezieht sich auf die Art und Weise, wie Vermögen auf verschiedene Vermögenswerte verteilt ist. Eine optimierte Vermögensstruktur kann steuerliche Vorteile bieten und das Vermögen langfristig sichern. Dazu gehört die strategische Verteilung von Immobilien, Geldanlagen und anderen Vermögenswerten.

Es ist Ihr Erbe!

Maximieren Sie Ihr Erbe und minimieren Sie die Steuerlast durch eine optimierte Erbschaft­steuerer­klärung.

Unsere Erbschaftsteuererklärung bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Erbe optimal verwaltet wird. Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig mögliche Steuererleichterungen zu nutzen, sodass Sie mehr von Ihrem Erbe behalten können.

„Unser einzigartiges Angebot liegt in der Kombination aus jahrzehntelanger Erfahrung und individueller Beratung. Unser Team aus erfahrenen Erbrecht- und Steuerexperten kennt alle Tricks und Kniffe, um Ihre Steuerlast zu minimieren und Ihr Erbe effizient zu gestalten.“

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten und profitieren Sie. Kontaktieren Sie uns bei Dümpelmann.Brendel.Brandt noch heute und sichern Sie sich Ihr Erbe!