(Ver)erben, aber richtig: Rentenkauf
- al
- Juni 24, 2020
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Jetzt haben wir, wie im Post „Schenken oder Verkaufen“ beschrieben, das Objekt an die Kinder verkauft. Aber.
Was passiert bei einem Laufzeitproblem.
Dafür kann es zwei Szenarien geben:
Erstens, die Eltern, leider in diesem Modell Sie, sterben vorzeitig, also vor der kompletten Tilgung des Kaufpreises. Dann vererbt man die Kaufpreisforderung, die steuerlich voll belastet würde.
Oder zweitens, wenn die Tilgung zu früh abgeschlossen ist. Dann fehlt es den Eltern ja an Liquidität?
Das Stichwort heißt Rentenkauf. Es wir im Kaufvertrag kein fixer Preis eingetragen, sondern die Verpflichtung einen bestimmten Betrag jährlich und lebenslang an den Verkäufer, also Sie, die Eltern zu bezahlen.
Steuerlich muss die Rente über die statistische Lebenserwartung „kapitalisiert“ werden. Damit ergibt sich der Wert dieser Rente. Und dieser Wert muss dem Kaufpreis der 2000 Euro entsprechen. Es muss also etwas rückwärts gerechnet werden, damit der monatliche Betrag gefunden wird, das erfüllt.
Wir beraten Sie hierzu gerne und finden gemeinsam mit Ihnen das für Sie beste Modell.