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(Ver)erben, aber richtig: Schenkung oder Verkauf?

Sie haben Immobilienvermögen, dass Sie fremdvermieten. Hier ist ein Modell, das die niedrigen Steuersätze und den Steuerfreibetrag Ihrer Kinder nutzt, das neues Abschreibungsvolumen generiert, das die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer optimiert und Ihnen eine finanzielle Absicherung bietet.

Ich bin spezialisiert auf das Erbschaftsteuerrecht und deshalb möchte ich Ihnen hier in einem Modell skizzieren, warum Sie Ihre Immobilien nicht als Schenkung oder als reiner Erbfall an Ihre Kinder übertragen sollten, sondern der Verkauf die steuerlich günstigste Option ist.

Sie haben eine Immobilie gekauft und deren Abschreibungsmöglichkeiten von 2 % bereits voll ausgeschöpft, dann würden Ihre Erben sozusagen Ihre steuerliche Nachfolge antreten und hätten damit keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten.

Bei einem Verkauf nutzen Ihre Kinder die Wertsteigerung, die die Immobilie seit dem Kauf durch Sie erfahren hat, und haben so neues Abschreibungsvolumen.

Ein vereinfachtes Beispiel: (Haus, fremdvermietet)

Sie als Eltern:
Mieteinnahmen: 100,-
Abschreibung: 0,- (auf 1.000)
Summe: 100,-
EST (42%): -42,-
Zuwach: 58,-

Ihre Kinder
Mieteinnahmen: 100,-
Abschreibung (2%): 40,- (auf 2.000)
Summe: 60,-
EST (42%): -25,-
Zuwach: 75,-

Noch besser wäre es, wenn die Kinder eine GmbH gründen und Sie die Immobilien an diese Gesellschaft verkaufen. Die GmbH vermietet an einen gewerbetreibenden und diese Immobilien nicht bewohnt und nur gewerblich nutz können sogar 3% abgeschrieben werden

GmbH
Mieteinnahmen: 100,-
Abschreibung (3%): 60,- (auf 2.000)
Summe: 40,-
KST (15%): -6,-
GWS (0%)*:
Zuwach: 94,-

* Frei wegen „Erweiterter Grundstückskürzung“ ($9 Abs. 2 Gewerbesteuergesetzt)

Sicherheit des Übertragenden / Tilgung druch die Kinder

Wie geht das jetzt weiter. Jetzt ist der Grundbesitz ja bei den Kindern, verkauft für 2.000. Wie sind jetzt die Eltern abgesichert? Und wie bezahlen die Kinder den Betrag?

Im privaten Model entrichten die Kinder einen Tilgungsanteil von 75 Euro an die Eltern und bezahlen den Kaufpreis zurück. Im Modell der GmbH wäre der Tilgungsanteil höher, nämlich 94 Euro.

Was habe ich damit erreicht?
1. Ich habe die höheren Abschreibungsmöglichkeiten und niedrigeren Steuersätze der in Kinder genutzt.
2. Ich habe mich abgesichert, da ich jetzt nicht mehr 58 Euro, sondern 75 Euro bzw. sogar 94 Euro im GmbH-Modell habe.
3. Ich habe durch den Verkauf die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer vermieden.

Wichtige Fragen bleiben: Laufzeit, Aufwand und Nachteile

1. Das Laufzeitproblem: Was passiert aber wenn die Eltern, leider in diesem Modell Sie, vorzeitig, also vor der kompletten Tilgung des Kaufpreises versterben? Dann vererbt man die Kaufpreisforderung, die Steuerlich voll belaste würde. Oder was passiert, wenn die Tilgung zu früh abgeschlossen ist. Dann fehlt es den Eltern ja an Liquidität?

2. Ab wann lohnt sich die GmbH und wo liegen Nachteile?

Auf diese Fragen gehen wir in weiteren Posts ein.

Wir beraten Sie hierzu gerne und finden gemeinsam mit Ihnen das für Sie beste Modell.