Wenn Sie Vermögen erben, müssen Sie Erbschaftssteuer bezahlen, wenn Sie vermögen geschenkt bekommen, müssen Sie Schenkungssteuer bezahlen. Beide sind im Steuerecht durch die gleichen Paragrafen geregelt und ist praktisch das Gleiche. Ob Sie 100.000 Euro geschenkt bekommen oder ob Sie 100.000 Euro erben ist egal. Steuerlich wird es gleich behandelt.
Alle 10 Jahre haben Sie ein Freibetrag, den Sie nutzen können. Also nach 10 Jahren und einem Tag haben Sie den Freibetrag erneut zur Verfügung. Auch wenn es zum Erbfall kommt, wir geprüft, wann war die letzte Schenkung und 10 Jahre zurück geblickt.
Schauen wir uns die Berechnung der Schenkungssteuer an einem vereinfachten Beispiel an:
Annahme: Schenkung an eine nicht verwandte Person. Ich schenke Ihnen etwas.
Wert des übertragenen Vermögens: 100.000,-
Steuerfreibetrag*: -10.000,-
Wert der Bereicherung: 90.000,-
Freibetrag**: -20.000,-
Steuerpflichtiger Erwerb: 70.000,-
Schenkungssteuer*** (30%): 21.000,-
Es bleiben also ca. 79.000,- übrig.
Es ist also wichtig die Gestaltungsmöglichkeiten im Voraus zu nutzen und durch ein wohldurchdachtes Testament und die günstige Verteilung von Vermögen zu erschließen. Wie immer kommt es letztlich auf Ihre Situation und Ihr Vermögen an.
Wir beraten Sie hierzu gerne im Voraus und erstellen ihnen später die Erbschaftsteuererklärung / Schenkungsteuererklärung.
* z.B. für Unternehmensvermögen, für fremdvermietete Immobilien (sie wohnen selbst nicht drin), für weiter genutzte Immobilien (sie wohnen weiter im geerbten Objekt), und noch vieles mehr. Das muss genau geprüft werden.
** Freibeträge nach Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzt
- Ehegatten, eingetragenen Lebensgemeinschaften: 500.000,-
- Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder: 400.000,-
- Kinder der Kinder: 200.000,-
- Geschwister: 20.000,-
- Verwandte 2./3.Grades: 20.000,-
- Nicht verwandte Personen: 20.000,-
*** Steuerklassen der Schenkungsteuer
(Gestaffelt nach Steuerkasse und Betrag oberhalb des Freibetrags)
I: Ehegatten, Kinder, Eltern
II: Entferntere Verwandte
III: Fremde Dritte.
Für unser Beispiel: Fremder, also Klasse III, bis 75.000 über Freibetrag: 30%
Schauen Sie sich den Beispielrechner an:
(https://www.smart-rechner.de/schenkungssteuer/rechner.php)