(Ver)erben, aber richtig: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

(Ver)erben, aber richtig: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Wenn Sie Vermögen erben, müssen Sie Erbschaftssteuer bezahlen, wenn Sie vermögen geschenkt bekommen, müssen Sie Schenkungssteuer bezahlen. Beide sind im Steuerecht durch die gleichen Paragrafen geregelt und ist praktisch das Gleiche. Ob Sie 100.000 Euro geschenkt bekommen oder ob Sie 100.000 Euro erben ist egal. Steuerlich wird es gleich behandelt.

Alle 10 Jahre haben Sie ein Freibetrag, den Sie nutzen können. Also nach 10 Jahren und einem Tag haben Sie den Freibetrag erneut zur Verfügung. Auch wenn es zum Erbfall kommt, wir geprüft, wann war die letzte Schenkung und 10 Jahre zurück geblickt.

Schauen wir uns die Berechnung der Schenkungssteuer an einem vereinfachten Beispiel an:
Annahme: Schenkung an eine nicht verwandte Person. Ich schenke Ihnen etwas.

Wert des übertragenen Vermögens: 100.000,-
Steuerfreibetrag*: -10.000,-
Wert der Bereicherung: 90.000,-

Freibetrag**: -20.000,-
Steuerpflichtiger Erwerb: 70.000,-

Schenkungssteuer*** (30%): 21.000,-
Es bleiben also ca. 79.000,- übrig.

Wenn Sie hier geschickt verteilen lassen sich in einer statistischen Durchschnittsfamilien alle 10 Jahre über 9 Millionen Euro bewegen. Steuerfrei.

Es ist also wichtig die Gestaltungsmöglichkeiten im Voraus zu nutzen und durch ein wohldurchdachtes Testament und die günstige Verteilung von Vermögen zu erschließen. Wie immer kommt es letztlich auf Ihre Situation und Ihr Vermögen an.
Wir beraten Sie hierzu gerne im Voraus und erstellen ihnen später die Erbschaftsteuererklärung / Schenkungsteuererklärung.

* z.B. für Unternehmensvermögen, für fremdvermietete Immobilien (sie wohnen selbst nicht drin), für weiter genutzte Immobilien (sie wohnen weiter im geerbten Objekt), und noch vieles mehr. Das muss genau geprüft werden.

** Freibeträge nach Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzt

  • Ehegatten, eingetragenen Lebensgemeinschaften: 500.000,-
  • Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder: 400.000,-
  • Kinder der Kinder: 200.000,-
  • Geschwister: 20.000,-
  • Verwandte 2./3.Grades: 20.000,-
  • Nicht verwandte Personen: 20.000,-

*** Steuerklassen der Schenkungsteuer
(Gestaffelt nach Steuerkasse und Betrag oberhalb des Freibetrags)
I: Ehegatten, Kinder, Eltern
II: Entferntere Verwandte
III: Fremde Dritte.

Für unser Beispiel: Fremder, also Klasse III, bis 75.000 über Freibetrag: 30%
Schauen Sie sich den Beispielrechner an:
(https://www.smart-rechner.de/schenkungssteuer/rechner.php)

(Ver)erben, aber richtig: Rentenkauf

(Ver)erben, aber richtig: Rentenkauf

Jetzt haben wir, wie im Post „Schenken oder Verkaufen“ beschrieben, das Objekt an die Kinder verkauft. Aber.

Was passiert bei einem Laufzeitproblem.
Dafür kann es zwei Szenarien geben:

Erstens, die Eltern, leider in diesem Modell Sie, sterben vorzeitig, also vor der kompletten Tilgung des Kaufpreises. Dann vererbt man die Kaufpreisforderung, die steuerlich voll belastet würde.
Oder zweitens, wenn die Tilgung zu früh abgeschlossen ist. Dann fehlt es den Eltern ja an Liquidität?

 

Das Stichwort heißt Rentenkauf. Es wir im Kaufvertrag kein fixer Preis eingetragen, sondern die Verpflichtung einen bestimmten Betrag jährlich und lebenslang an den Verkäufer, also Sie, die Eltern zu bezahlen.

Steuerlich muss die Rente über die statistische Lebenserwartung „kapitalisiert“ werden. Damit ergibt sich der Wert dieser Rente. Und dieser Wert muss dem Kaufpreis der 2000 Euro entsprechen. Es muss also etwas rückwärts gerechnet werden, damit der monatliche Betrag gefunden wird, das erfüllt.

Wir beraten Sie hierzu gerne und finden gemeinsam mit Ihnen das für Sie beste Modell.

(Ver)erben, aber richtig: Verkauf über GmbH-Modell

(Ver)erben, aber richtig: Verkauf über GmbH-Modell

Wie im Post „Schenken oder Verkauf“ deutlich herausgestellt, ist der Verkauf einer Immobilie an die Kinder immer der Schenkung oder der Erbschaft vorzuziehen.

Welches der vorgestellten Modelle, dem privaten Verkauf oder dem Verkauf an eine GmbH ist nun die richtige?

Diese Frage hängt von Wert Ihres Gesamtvermögens ab. Ist die Immobilie 500.000,- wert, verkaufen Sie dies besser direkt. Hier lohnt sich der Aufwand der GmbH-Gründung und die laufenden Kosten für Bilanzen etc. nicht.

Erhebliche Nachtteile der GmbH-Modells

1. Der Verkauf an eine GmbH der Kinder ist, im Gegensatz zum Privatverkauf an dieselben, nicht von der Grunderwerbssteuer befreit.

2. Die GmbH kann den Grundbesitz nicht mehr steuerfrei verkaufen. Es fallen immer Steuern auf den Gewinn durch den Verkauf von Grundbesitz an. Privatpersonen können dies alle 10 Jahre steuerfrei tun.

Hier muss also sehr genau geprüft werden, welches Modell das bessere ist. Bislang haben wir ja nur mit Beispielzahlen gerechnet und meist den schlechtesten Fall angenommen (z.B. 42% Spitzensteuersatz). Meist entsteht im privaten Modell dann bereits soviel Abschreibungsvolumen, dass sowieso nicht mehr soviel steuerrelevanten Einkommen übrigbleibt. Damit wäre der Steuersatz, egal ob es max. 42% EKS oder 15% KSS sind, relativiert.

Welches Modell auch immer: Niemals verschenken oder vererben, immer frühzeitig verkaufen.

Ein sehr spannendes und individuelles Thema.
Sprechen Sie mich an, ich freue mich auf Sie.

(Ver)erben, aber richtig: Schenkung oder Verkauf?

(Ver)erben, aber richtig: Schenkung oder Verkauf?

Sie haben Immobilienvermögen, dass Sie fremdvermieten. Hier ist ein Modell, das die niedrigen Steuersätze und den Steuerfreibetrag Ihrer Kinder nutzt, das neues Abschreibungsvolumen generiert, das die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer optimiert und Ihnen eine finanzielle Absicherung bietet.

Ich bin spezialisiert auf das Erbschaftsteuerrecht und deshalb möchte ich Ihnen hier in einem Modell skizzieren, warum Sie Ihre Immobilien nicht als Schenkung oder als reiner Erbfall an Ihre Kinder übertragen sollten, sondern der Verkauf die steuerlich günstigste Option ist.

Sie haben eine Immobilie gekauft und deren Abschreibungsmöglichkeiten von 2 % bereits voll ausgeschöpft, dann würden Ihre Erben sozusagen Ihre steuerliche Nachfolge antreten und hätten damit keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten.

Bei einem Verkauf nutzen Ihre Kinder die Wertsteigerung, die die Immobilie seit dem Kauf durch Sie erfahren hat, und haben so neues Abschreibungsvolumen.

Ein vereinfachtes Beispiel: (Haus, fremdvermietet)

Sie als Eltern:
Mieteinnahmen: 100,-
Abschreibung: 0,- (auf 1.000)
Summe: 100,-
EST (42%): -42,-
Zuwach: 58,-

Ihre Kinder
Mieteinnahmen: 100,-
Abschreibung (2%): 40,- (auf 2.000)
Summe: 60,-
EST (42%): -25,-
Zuwach: 75,-

Noch besser wäre es, wenn die Kinder eine GmbH gründen und Sie die Immobilien an diese Gesellschaft verkaufen. Die GmbH vermietet an einen gewerbetreibenden und diese Immobilien nicht bewohnt und nur gewerblich nutz können sogar 3% abgeschrieben werden

GmbH
Mieteinnahmen: 100,-
Abschreibung (3%): 60,- (auf 2.000)
Summe: 40,-
KST (15%): -6,-
GWS (0%)*:
Zuwach: 94,-

* Frei wegen „Erweiterter Grundstückskürzung“ ($9 Abs. 2 Gewerbesteuergesetzt)

Sicherheit des Übertragenden / Tilgung druch die Kinder

Wie geht das jetzt weiter. Jetzt ist der Grundbesitz ja bei den Kindern, verkauft für 2.000. Wie sind jetzt die Eltern abgesichert? Und wie bezahlen die Kinder den Betrag?

Im privaten Model entrichten die Kinder einen Tilgungsanteil von 75 Euro an die Eltern und bezahlen den Kaufpreis zurück. Im Modell der GmbH wäre der Tilgungsanteil höher, nämlich 94 Euro.

Was habe ich damit erreicht?
1. Ich habe die höheren Abschreibungsmöglichkeiten und niedrigeren Steuersätze der in Kinder genutzt.
2. Ich habe mich abgesichert, da ich jetzt nicht mehr 58 Euro, sondern 75 Euro bzw. sogar 94 Euro im GmbH-Modell habe.
3. Ich habe durch den Verkauf die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer vermieden.

Wichtige Fragen bleiben: Laufzeit, Aufwand und Nachteile

1. Das Laufzeitproblem: Was passiert aber wenn die Eltern, leider in diesem Modell Sie, vorzeitig, also vor der kompletten Tilgung des Kaufpreises versterben? Dann vererbt man die Kaufpreisforderung, die Steuerlich voll belaste würde. Oder was passiert, wenn die Tilgung zu früh abgeschlossen ist. Dann fehlt es den Eltern ja an Liquidität?

2. Ab wann lohnt sich die GmbH und wo liegen Nachteile?

Auf diese Fragen gehen wir in weiteren Posts ein.

Wir beraten Sie hierzu gerne und finden gemeinsam mit Ihnen das für Sie beste Modell.